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Menschen klonen?

1996 war Klonen durch das Schaf Dolly in aller Munde, seitdem hat sich besonders im Bereich der Stammzellenforschung viel getan. Klont man auch bald ganze Menschen?

Ursprünglich sollte der Film am Ende des 21. Jahrhunderts spielen, doch die rasanten Fortschritte der Biomedizin veranlassten Regisseur Michael Bay die Story in das Jahr 2019 zu verlegen. Inzwischen schreiben wir das Jahr 2017. Liegt die Möglichkeit, Menschen zu klonen, tatsächlich in greifbarere Nähe? Und wäre dies wünschenswert – oder ein Albtraum und Angriff auf die Menschenwürde?

2001 behauptete der umstrittene italienische Reproduktionsmediziner Severino Antinori, eine von ihm behandelte Frau sei mit einem Klon-Baby schwanger. Die Geschichte stellte sich als Fake heraus. Aber die Idee, Menschen zu klonen, liegt in der Luft, seitdem das Klonschaf Dolly 1996 in Schottland das Licht der Welt erblickte.

Auch der Biologe Shoukhrat Mitalipov sorgte 2013 für Schlagzeilen. Ihm ist es gelungen, aus Hautzellen menschlicher Föten und kranker Kinder lebensfähige Embryonen entstehen zu lassen. Anfänglich herrschte zwar Aufregung um falsche Bilder, die er in seiner Publikation verwendet hatte, aber die Resultate seiner Forschung waren echt – anders als im Fall des Koreaners Hwang Woo-suk, der 2004 ebenfalls behauptet hatte, menschliche Embryonen geklont zu haben, um aus ihnen Stammzellen zu gewinnen. 2005 ließ er eine weitere spektakuläre Veröffentlichung folgen. Tatsächlich aber handelte es sich um den bislang größten Fälschungsskandal in der Geschichte der Stammzellforschung.

Auch Mitalipovs geklonte Embryonen dienen nicht der Fortpflanzung, sondern zur Herstellung von Stammzellen. Auf sie richten sich die Hoffnungen der Medizin auf neue Therapien für Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Parkinson. Für den Patienten sind die Stammzellen eines fremden Embryos freilich wie ein fremdes Organ, das vom Körper abgestoßen wird. Patienten mit einem fremden Organ müssen ein Leben lang Medikamente einnehmen, die das Abstoßen des Organs verhindern sollen, aber auch erhebliche Nebenwirkungen haben. Daher gibt es die Idee, Patienten mit körpereigenen Stammzellen zu behandeln, die aber in zu geringer Menge vorhanden sind. Die Alternative: Körperzellen eines Patienten in ein Embryonalstadium zurückverwandeln und aus diesen Embryonen die für die Therapie nötigen Zellkulturen gewinnen. Eine andere Möglichkeit ist die Herstellung von induzierten pluripotenten Stammzellen, abgekürzt IPS-Zellen. Dieses Verfahren, bei dem Körperzellen mithilfe von Gentechnik in embryonale Stammzellen verwandelt werden, ohne erst einen Embryo entstehen zu lassen, und anschließend zu zerstören, gibt es seit 2007. Doch weil bislang noch nicht klar ist, welcher Ansatz in der Stammzelltherapie wirklich zum Erfolg führt, wird weiterhin mit embryonalen Stammzellen und eben auch mit geklonten Embryonen geforscht.

„Ein geklonter Embryo bei Säugetieren oder Menschen ist die genetisch idente Kopie eines anderen Lebewesens“. (Ulrich Körtner)

Beim Klonen handelt es sich um ein Verfahren, bei dem der Zellkern einer Eizelle entfernt und durch den Zellkern einer Körperzelle ersetzt wird. Die so veränderte Eizelle hat nun einen Zellkern mit doppeltem Chromosomensatz, ohne dafür mit einer Samenzelle befruchtet worden zu sein. „Klon“ bedeutet im Griechischen „Zweig, Schössling“. Wir kennen das Klonen als ungeschlechtliche Vermehrung aus der Pflanzenzucht, bei der erbgleiche Nachkommen entstehen. Auch bei einzelligen Tieren wie Amöben oder Pantoffeltierchen und bei Bakterien kommt die ungeschlechtliche Vermehrung vor.

Ein geklonter Embryo bei Säugetieren oder Menschen ist die genetisch idente Kopie eines anderen Lebewesens. Er hat folglich dieselben Eltern wie seine Vorlage. Im Fall eines Menschen wäre der Klon genetisch betrachtet nicht der Nachkomme, sondern der Bruder oder die Schwester des Menschen, von dem er abstammt. Erbinformationen befinden sich allerdings nicht nur im Zellkern, sondern auch im Zellkörper, und zwar in den Mitochondrien. Das sind für den Stoffwechsel wichtige Miniorgane. Rein genetisch ist ein Klon folglich nie die hundertprozentige Kopie eines anderen Menschen. Zudem lebt er in einer anderen Zeit und in anderen Verhältnissen als sein Doppelgänger. Berücksichtigt man den Einfluss der Sozialisation auf die Entwicklung menschlicher Individualität, wäre der Unterschied zwischen einem Individuum und seinem Klon deutlich größer als zwischen eineiigen Zwillingen.

Das Klonen zu Forschungszwecken oder zu therapeutischen Zwecken ist inzwischen international etabliert, auch wenn es nicht in allen Ländern erlaubt ist. Auf internationaler Ebene herrscht weiter keine Einigkeit, weil Kritiker des Verfahrens schon das Verfahren als solches als Anschlag auf die Menschenwürde ächten, da jeder Embryo bereits als neuer Mensch mit Personenwürde zu schützen sei. Einig ist sich die internationale Staatengemeinschaft aber in der Ächtung des Klonens zu Fortpflanzungszwecken. Es ist auch in Österreich verboten, wie sich aus den Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes ergibt.

Menschen wie im Film „Die Insel“ als Ersatzteillager zu klonen, um ihre Organe zu transplantieren, widerspricht jeder Ethik. Warum aber sollte die Fortpflanzung mithilfe des Klonens überhaupt verboten bleiben? Hierfür sprechen mindestens zwei Argumente. Das erste betrifft das medizinische Risiko. Das Klonschaf Dolly stand am Ende einer langen Reihe von fehlgeschlagenen Experimenten. Auch alterte es viel schneller als gewöhnliche Schafe und musste nach gut sechs Jahren eingeschläfert werden. Normalerweise erreichen Schafe ein Alter von zehn bis zwölf Jahren und mehr. Derartige Experimente mit ungewissem Ausgang am Menschen durchzuführen, hieße nicht nur menschliche Föten, sondern auch Frauen, die sich als Mütter zur Verfügung stellen würden, unvertretbaren gesundheitlichen Risiken auszusetzen. Hunderte von Fehlversuchen in Kauf zu nehmen, verstieße gegen Menschenrechte und Menschenwürde.

Verstoß gegen die Menschenwürde

Es handelte sich meines Erachtens aber auch dann um einen Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn die Technik des reproduktiven Klonens ausgereift und frei von medizinischen Risiken wäre. Es wird nämlich das elementare Recht jedes Menschen auf zweifache biologische Kindschaft verletzt. Dieses Recht ist in der grundlegenden Bestimmung, dass der Mensch geboren wird, impliziert.

Geburtlichkeit (Hannah Arendt) schließt die natürliche Generationenfolge ein. Diese aber wird durch die Technik des Klonens außer Kraft gesetzt. Zudem wird der Klon eines Rechtes beraubt, das alle übrigen Menschen haben, nämlich des Rechtes auf ein gegenüber demjenigen seiner Eltern neues Genom. Das unterscheidet den Klon vom eineiigen Zwilling. Dieser besitzt zwar dasselbe Genom wie sein Geschwister. Beide aber haben ein Genom, das sich von demjenigen ihrer gemeinsamen Eltern unterscheidet. Die Rekombination der Gene im Prozess der Fertilisation ist nicht nur von Gesamtnutzen für den Genpool der Menschheit, sondern muss auch als potentieller Nutzen für das Individuum gesehen werden, auch wenn die Möglichkeit von Gen- und Chromosomendefekten nicht auszuschließen ist. Da beim Klonieren keine Rekombination genetischen Materials stattfindet, lässt sich argumentieren, dass damit ein elementares Recht des neuen Menschen verletzt wird. Ich sehe darin eine Verletzung seiner körperlichen Unversehrtheit, wodurch nicht nur sein Recht auf Leben, sondern auch seine Menschenwürde missachtet wird.

Während es für das therapeutische Klonen medizinisch und ethisch gute Gründe gibt, ist ein Verbot des reproduktiven Klonens für mich nicht nur eine Frage des Risikos und des Stands der Technik, sondern eine ethische Grundsatzfrage.

Fotos: Pixabay, unsplash
Zur Person: Ulrich H. J. Körtner ist seit 1992 Professor für Systematische Theologie an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien und seit 2001 Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin (IERM). Das Institut ist eine interdisziplinäre Einrichtung in Kooperation zwischen Universität Wien und Medizinischer Universität Wien. Körtner war von 2001–2013 Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt. Zahlreiche Publikationen und mehrere Auszeichnungen.
Fotos: Pixabay, unsplash

Gastkommentar von Ulrich H. J. Körtner

2005 kam der Film „Die Insel“ in die Kinos. Er erzählt von Menschen, die vor der Außenwelt geschützt in einer Anlage leben. Angeblich sind sie die einzigen Überlebenden einer globalen Epidemie, die die Erde unbewohnbar gemacht hat. Mit einer Ausnahme: einem Ort, der die Insel genannt wird. Wie sich herausstellt, handelt es sich bei dem mysteriösen Komplex um eine Zuchtanstalt für Klone, die als Ersatzteillager für reiche Auftraggeber dienen. In regelmäßigen Abständen werden Bewohner ausgelost, um angeblich künftig auf der Insel zu leben. In Wirklichkeit werden aber ihre Organe entnommen.

Gastkommentar

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